Besteuerung von Kryptowährungen

Anleger, die auf der Suche nach neuen Veranlagungsmöglichkeiten sind, weil die altbekannten Produkte einfach keine Renditen mehr mit sich bringen, stellen sich vorwiegend die Frage, wie hoch ist der Gewinn, der erzielt werden kann?  Eine ähnliche Frage stellt sich auch der Fiskus – denn hier will man wissen, wie hoch war der Gewinn, der letztlich eingefahren werden konnte?

Wer sich für den Kryptomarkt interessiert, der sollte nicht nur das Risiko kennen, das man hier eingeht, wenn man Bitcoin kaufen will, sondern auch dahingehend Informationen einholen, wie die Gewinne versteuert werden müssen. Denn hier gibt es ein paar Sonderregelungen, die man unbedingt kennen sollte.

Nicht jeder Gewinn ist steuerpflichtig

Eine Kryptowährung ist eine Recheneinheit. Zu diesem Ergebnis kam die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin). Somit befinden sich die Kryptowährungen auf derselben Stufe wie etwa Devisen. Bitcoin, Ether, Litecoin und Co. stellen also aus Sicht des Steuerexperten privates Geld dar.

Das heißt, der Handel mit den Kryptowährungen befindet sich auch auf derselben Ebene wie die privaten Veräußerungsgeschäfte. Aufgrund der Tatsache, dass es hier um ein sogenanntes Spekulationsgeschäft geht, muss nicht gleich zu Beginn die Frage gestellt werden, wie hoch der Gewinn am Jahresende ausgefallen ist. Hier geht es vielmehr um die Frage, ob man die einjährige Haltedauer überspringen konnte. Denn wer die erworbenen Coins einer Kryptowährung erst nach über einem Jahr verkauft, der darf sich über einen steuerfreien Gewinn freuen.

Da mit Kryptowährungen hohe Gewinne verbucht werden können, sofern man zum richtigen Zeitpunkt ein- bzw. wieder aussteigt, mag es sehr wohl verlockend sein, den Gewinn 1 zu 1 einfahren zu können. Jedoch ist die Volatilität des Kryptomarkts Fluch und Segen zugleich. Hohe Verluste sind, wenn man den Markt falsch einschätzt und zu spät aussteigt, ebenfalls möglich.

Einjährige Haltedauer sorgt für Steuerfreiheit

Hat man vor mehr als einem Jahr Coins einer bestimmten Kryptowährung gekauft, so ist es nicht mehr notwendig, über eine Steuerbelastung nachzudenken. In diesem Fall bleibt der erzielte Gewinn steuerfrei. Denn für Spekulationsgeschäfte beträgt die Haltedauer ein Jahr. Eine Ausnahme gibt es, sofern mit der digitalen Währung Zinsen erzielt wurden. Hier steigt die Spekulationsfrist auf zehn Jahre. Zudem ist auf die Zinserträge eine Abgeltungssteuer zu zahlen.

Freigrenze beträgt 600 Euro/Jahr

Wer nicht die notwendige Geduld hat oder mitunter eine andere Strategie verfolgt, der muss seinen Gewinn, wenn er die Coins innerhalb der einjährigen Haltefrist verkauft, mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Die Freigrenze beträgt in diesem Fall 600 Euro/Jahr. Doch wichtig ist, dass man die Freigrenze nicht mit dem sogenannten Freibetrag verwechselt.

Unter die Freigrenze für Veräußerungsgeschäfte fallen nämlich alle Gewinne, die im Rahmen derartiger Verkäufe wie Spekulationen erzielt werden konnten. Übersteigt der Gewinn die Freigrenze, so ist die gesamte Summe zu versteuern. Selbst dann, wenn der Gewinn bei 601 Euro liegt. Anders hingegen, wenn es ein Freibetrag wäre. Hier wäre letztlich nur der Betrag zu versteuern gewesen, der über der Grenze des Freibetrags liegt – im oben erwähnten Beispiel wäre das genau ein Euro.

Transkationen sollten  genau dokumentiert werden

Damit es im Rahmen der Steuererklärung  zu keinen Schwierigkeiten kommt, geht es um die genaue Dokumentation, wann zu welchem Preis Coins gekauft und wann diese wieder zu welchem Preis verkauft worden sind. Die Differenz ist sodann der Veräußerungsgewinn. Besonders empfehlenswert ist die „First in first out“-Methode (kurz: FiFo). In diesem Fall werde jene Coins, die zuerst gekauft wurden, auch herangezogen, wenn es um den Verkauf geht.

Erwirbt man im Mai 30 Coins und entscheidet sich im August, noch zusätzlich 25 Coins zu kaufen, so liegt der Gesamtbestand bei 55 Coins. Die Haltefrist endet erstmals mit Mai, als die ersten 30 Coins gekauft worden sind. Wer beispielsweise im Juni des darauffolgenden Jahres 25 Coins verkauft, der muss diesen sodann erzielten Gewinn nicht versteuern, da die Coins länger als ein Jahr im Besitz waren. Anders hingegen, wenn man hier 50 Coins verkauft hätte. So hätte der Gewinn von 20 Coins versteuert werden müssen – der Gewinn der restlichen 30 Coins wäre steuerfrei geblieben.

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